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Gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Das Thema sexualisierte Gewalt ist ein gesellschaftliches Querschnittsproblem, dem sich auch der organisierte Sport als wichtiger Teil der Gesellschaft stellen muss und auch stellt.

Es ist unser Schutzauftrag, für alle Menschen, die in unserem Verein Sport treiben oder sich engagieren, eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen. Als Verein mit einem hohen Anteil an minderjährigen Mitgliedern sind wir uns vor allem der besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst.

Auf Initiative des Vorstandes und nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung haben wir uns zum Ziel gesetzt, dem Qualitätsbündnis „Schweigen schützt die Falschen! Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e.V. und der Staatskanzlei NRW beizutreten. Das Qualitätsbündnis möchte sexualisierte Gewalt im Sport wirksam vorbeugen und diese bekämpfen. Auf der Basis von maßgeschneiderten Qualitätsstandards erstellen wir einen Handlungsleitfaden mit konkreten präventiven und intervenierenden Maßnahmen.

Vertrauenspersonen

In unserem Verein gibt es zwei Vertrauenspersonen, die als Ansprechpartner*innen bei Fragen, Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen zur Verfügung stehen.

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Desiree Fritz
0172 8987944
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H-P Frost
h-p.frost@sf-aegidienberg.de
0171 2004977

Handlungsleitfaden zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport
Was ist sexualisierte Gewalt im Sport?

Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung (körperlich, verbal, visuell), die an oder vor einer abhängigen Person entweder gegen ihren Willen vorgenommen wird, oder der die Person aufgrund ihrer emotionalen, intellektuellen oder physischen Entwicklung nicht informiert und frei zuzustimmen kann.

Warum ist der Sport für Täter interessant?

Die Formen sexualisierter Gewalt im Sport unterscheiden sich nicht grundlegend von denen in anderen Bereichen der Gesellschaft.
Es gibt allerdings Faktoren, die sexualisierte Gewalt im Sport begünstigen, das heißt potenziellen Täter*innen Möglichkeiten der Annäherung und des „Austestens“ eröffnen:

  • Körperzentrierung
  • spezifische Sportkleidung
  • Notwendigkeit von Körperkontakten
  • die „Umzieh- und Duschsituationen“
  • Rituale wie Umarmungen (z. B. bei Siegerehrungen)
  • Fahrten zu Wettkämpfen und Freizeiten mit Übernachtungen
  • abgeschirmte Situationen in der Sporthalle
  • Einzelbesprechungen, Einzeltraining
  • enge Bindung zwischen Übungsleiter*innen und Sportler*innen
  • Abhängigkeiten zwischen Übungsleiter*innen und Sportler*innen
Wie sehen Täter*innen aus, wie gehen sie vor?

Es gibt keine „äußeren Erscheinungsmerkmale“, an denen Menschen erkannt werden können, die anderen Menschen sexualisierte Gewalt zufügen.
Oft bauen Täter*innen sehr langfristig ein hohes Ansehen im Verein auf. Sie sind engagiert, bieten zusätzliche Aktivitäten an und pflegen gute Kontakte im Verein (besonders zur Geschäftsstelle und dem Vorstand). Sie gelten als tadellos, niemand würde ihnen zutrauen, sich an anderen Menschen (vor allem an Kindern und Jugendlichen) zu vergehen.
Die Täter*innen testen über einen längeren Zeitraum ihre potenziellen Opfer. Die Manipulationsprozesse beginnen mit einer besonderen Aufmerksamkeit gegenüber dem Opfer und es wird versucht eine Abhängigkeit herzustellen.
In der Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird häufig der private Raum einbezogen. Treffen oder Übernachtungen in der privaten Wohnung, Feierlichkeiten im Gartenhaus etc.
Die Opfer fühlen sich schlecht, schmutzig und schämen sich, weil sie die Geschehnisse nicht verarbeiten und einordnen können. Täter*innen gehen strategisch vor und arbeiten mit Schuldzuweisungen („du wolltest es doch auch“), Drohungen und untergraben die Glaubwürdigkeit ihrer Opfer, damit die Taten nicht bekannt werden.
Neben Erwachsenen (männlich und weiblich) können durchaus auch Gleichaltrige aus der Trainingsgruppe als Täter*innen in Frage kommen.
Sexualisierte Gewalt kann im Sport unter anderem stattfinden:

• zwischen Betreuer*innen
• zwischen Betreuer*innen und Sportler*innen (vor allem Kinder und Jugendliche)
• zwischen Funktionsträger*innen
• zwischen Sportler*innen
• zwischen Angestellten von Sportstätten und Sportler*innen (vor allem Kinder und Jugendliche)
• zwischen Kindern und Jugendlichen
• zwischen Kindern, Jugendlichen und Fremden
• im privaten Umfeld

Sexualisierte Gewalt ist keinesfalls ein „Ausrutscher“ oder ein „Versehen“.
Es handelt es sich selten um ein einmaliges Vorgehen, sondern fast immer um eine Wiederholungstat.

Anzeichen für sexualisierte Gewalt

Es gibt keine eindeutigen Verhaltensweisen, die auf sexualisierte Gewalt hinweisen.
Grundsätzlich sollte jede Verhaltensänderung zum Anlass genommen werden,
diese mit dem nötigen Einfühlungsvermögen zu hinterfragen, zum Beispiel:

• plötzliches, häufiges Fehlen
• sich zurückziehen
• Vermeidungsverhalten
• auffällige Gewichtsveränderungen
• extremes Leistungsverhalten
• aggressives oder depressives Verhalten
• auffällige Müdigkeit
• sexualisierendes Verhalten

Risikoanalyse der Vereinsstruktur

Als Grundlage für die Entwicklung unseres Schutzkonzeptes werden wir eine Risikoanalyse vom LSB durchführen lassen.
Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in der eigenen Sportorganisation bewusst zu werden.

Im Fokus stehen vor allem die Organisationsbereiche mit Kindern und Jugendlichen sowie die mit Sportausübung.
Es werden Sportarten zusammenbetrachtet, die ähnliche Charakteristika aufweisen
(Machtverhältnisse, Körperkontakt, Hilfestellungen, Sportkleidung etc.).
Folgende Risikofelder werden in den Organisationsbereichen analysiert:

• Personalauswahl
• Personalentwicklung
• Organisation, Struktur
• Zielgruppe
• Eltern (soziales Umfeld)
• Kommunikation und Umgang mit den Sportler*innen
• Soziales Klima und Miteinander (Kulturaspekte)
• Soziale Medien
• Räumlichkeiten, Gelände, Weg & Fahrten

Die Risikoanalyse soll uns Aufschluss über bestehende Risiken, die Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt ermöglichen/begünstigen können geben.

Welche präventiven Maßnahmen setzt der Verein um?

Positionierung
Der SFA Vorstand hat die Entscheidung getroffen, sich aktiv für den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verein einzusetzen und die Präventionsarbeit zu seiner Aufgabe erklärt.
Durch die Implementierung des Themas in der Vereinssatzung positionieren sich die Sportfreunde Aegidienberg den Schutz vor sexualisierter Gewalt als elementares Thema seiner Organisation, signalisiert seine Zuständigkeit und legitimiert sein Handeln.
Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte im Verein nehmen die Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.

Vertrauenspersonen
Als Vertrauenspersonen und Ansprechpartner*innen in Sachen sexualisierter Gewalt im Verein stehen für den Erstkontakt die vom geschäftsführenden Vorstand bestellten Personen zur Verfügung. Ihre Namen und Kontaktdaten werden auf der Vereinshomepage veröffentlicht. Die Vertrauenspersonen unterliegen der Schweigepflicht und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem 1. Vorsitzenden und unterrichten diesen im Krisenfall umgehend.
An die Vertrauenspersonen kann sich jeder bei Verdachtsfällen, Fragen zum Thema oder konkreten Vorfällen wenden.
Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:

• Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vorstand.
• Organisation des internen Krisenmanagements
• Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens.
• Informieren des Vorstandes.
• Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte.
• Einbeziehung einer Fachberatungsstelle zur Beratung des weiteren Vorgehens und zur Verdachtsabklärung.
• Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragende*n selbst.
• Unterstützung der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit
• Vernetzung durch Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen und Teilnahme an Netzwerktreffen
• Unterstützung des Vorstands beziehungsweise der zuständigen Stellen bei der Koordination von Präventionsmaßnahmen im Verein
• Anregungen zu Präventionsmaßnahmen geben (Fachvorträge, Erarbeitung von Verhaltensleitlinien etc.)
• Regelmäßige Fortbildung zum Thema sexualisierter Gewalt
• Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist nicht Aufgabe der Vertrauenspersonen.
• Hierzu werden Fachstellen informiert und involviert, da deren Mitarbeiter*innen qualifiziert sind, die Betroffenen zu betreuen, Täter*innen zu  beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.
• Die Vertrauenspersonen sind entsprechend qualifiziert und bilden sich zu dem Thema regelmäßig fort.

Personalauswahl und Einstellungs- bzw. Erstgespräche

Bei der Personalauswahl und den Einstellungs- bzw. Erstgesprächen soll den Bewerber*innen deutlich gemacht werden,
dass Schutz vor sexualisierter Gewalt und ein grenzwahrender Umgang Standards des Vereins sind.
Bei der Auswahl und Einstellung von Personal sollen folgende Punkte geprüft und beachtet werden:

• Prüfung der Qualifikationen, der Motivation und der Erfahrung
• Information zu den Standards des Vereins anhand des Ehrenkodex
• Sensibilisierung für die Problematik sexualisierter Gewalt im Sport
• Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses/einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
• Erläuterung von Verfahrensregeln zum Umgang mit Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen von Gewalt

Ehrenkodex
Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex (Vorlage des Landessportbundes NRW), dass sie die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Verein unter Einhaltung ethischer und moralischer Gesichtspunkte gestalten.
Die Unterzeichnung des Ehrenkodex hat vor Beginn einer Tätigkeit zu erfolgen. Ausgabe, Dokumentation und Speicherung des Ehrenkodex werden von der Geschäftsstelle vorgenommen.

Erweitertes Führungszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung und Selbstverpflichtungserklärung
Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte müssen in einem 3-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 72 a SGB VIII vorlegen.

Das erweiterte Führungszeugnis/die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der betreffenden Person beim zuständigen Bürgerbüro beantragt und den zuständigen Vertrauenspersonen vorgelegt. Nach der Prüfung wird die Einsichtnahme dokumentiert.
Bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses/der Unbedenklichkeitsbescheinigung lehnt der Verein zum Schutz seiner Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person ab.
Im Falle von Eintragungen gemäß §§174 ff. StGB im erweiterten Führungszeugnis muss der Vorstand ggf. unter Einbeziehung externer Stellen oder eines Rechtsbeistandes per Vorstandsbeschluss entscheiden, ob eine Tätigkeit in unserem Verein zugelassen wird.
Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses/der Unbedenklichkeitsbescheinigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Dieses darf nicht älter als 3 Monate sein. Sollte wegen eines spontanen Engagements (max. 3 Monate) die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses/der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich sein, holt der Verein eine Selbstverpflichtungserklärung ein.

Sensibilisierung und Qualifizierung
In Kooperation mit dem KreisSportBund Siegburg. und dem Landessportbund NRW e.V. werden regelmäßig (mind. einmal pro Jahr) Schulungen zum Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ in unserem Verein angeboten. Darüber hinaus bieten die aufgeführten Kooperationspartner ihrerseits Schulungen an.
Alle Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte sollen in einem Rhythmus von 3 Jahren an einer Schulung teilnehmen. Spätestens 5 Jahre nach der letzten Schulung ist eine Wiederholung verpflichtend. Für neue Mitarbeiter*innen ist die Teilnahme im ersten Jahr nach Tätigkeitsbeginn verpflichtend.

Präventionsangebote für die Sportler*innen
Der Verein bietet regelmäßig Präventionsangebote für Sportler*innen an.( in Planung)
Zum Thema Selbstbehauptung und Selbstverteidigung gibt es die Kurse Krav Maga.

Qualitätsbündnis „Gemeinsamt gegen sexualisierte Gewalt im Sport“
Das Qualitätsbündnis Schweigen schützt die Falschen! – Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport hat sich zur Aufgabe gemacht, klare Kriterien und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im organisierten Sport zu entwickeln. Wichtige Ziele sind außerdem die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen.
Die Sportfreunde Aegidienberg eV möchte die 10 Qualitätskriterien des Qualitätsbündnisses erfüllen und dem Qualitätsbündnis beitreten.

Was ist zu tun, wenn eine konkrete Annahme besteht?
Interventionsleitlinie

Diese Interventionsleitlinie beschreibt die konkreten Maßnahmen, welche im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt ergriffen werden müssen. Dieser Interventionsleitfaden soll den dafür beauftragten Personen Handlungssicherheit geben.
 
  1. Im Verdachtsfall steht an erster Stelle DISKRETION und RUHE BEWAHREN.
  2. Der Vorstand benennt Ansprechpartner*innen für den Erstkontakt, die bei einem Verdachtsfall als Vertrauenspersonen zur Rate gezogen werden.
  3. Im Verdachts- oder Krisenfall werden die Informationen/Feststellungen ohne eigene Interpretation des Sachverhalts in einem Dokumentationsbogen festgehalten.
  4. Den Schilderungen der Betroffenen wird zugehört und Glauben geschenkt.
  5. Die verantwortlich handelnden Personen („Krisenteam“) werden festgelegt. Es werden Absprachen für Zuständigkeiten und den Umgang mit verschiedenen Personengruppen getroffen (z.B. betroffene Person, Eltern betroffener Person, Personen unter Verdacht, Team, andere Personen).
  6. Alle eingeleiteten Schritte, z.B. die Information der Eltern (sofern sie nicht selbst in den Missbrauch verwickelt sind), erfolgen stets in Absprache mit der betroffenen Person. An keiner Stelle darf „über den Kopf“ der betroffenen Person hinweg gehandelt werden. Es werden keine Versprechungen gegeben, die nicht eingehalten werden können. Es erfolgt der Hinweis, dass man sich ggf. zunächst selbst Unterstützung holen muss.
  7. Bei dem Verdacht strafbaren Handelns wird unverzüglich der 1. Vorsitzende informiert sowie eine externe Fachstelle eingeschaltet. Der/die „Täter*in“ wird unter keinen Umständen eigenständig zur Rede gestellt. Eine Ansprache der „verdächtigen Person“ erfolgt – in Absprache mit der externen Fachstelle – ausschließlich über den 1. Vorsitzenden.
  8. In Absprache mit der externen Fachstelle werden vereinsinterne Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, um einen weiteren Kontakt des Beschuldigten mit den (potenziellen) Opfern ohne Anwesenheit eines Vereinsvertreters zu verhindern bzw. ihn bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts von der weiteren Tätigkeit auszuschließen.
  9. Die Information der Vereinsmitglieder und ggf. der Öffentlichkeit erfolgt erst nach Absprache mit der externen Fachstelle. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
    1. Die Anonymität der Beteiligten muss gewahrt bleiben.
    2. Opferschutz: Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu verhindern.
    3. Persönlichkeitsschutz: Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
  10. Täter*innen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein.

Grundsätzlich gilt im Zweifel: Opferschutz geht vor Täterschutz!

Weitere Informationen
Ehrenkodex
Ehrenkodex des Landessportbundes NRW (PDF Download)
 
für alle Mitarbeitenden im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten oder im Kinder- und Jugendbereich als Betreuungsperson tätig sind.
 
Hiermit verpflichte ich mich,
  • alle Menschen im Sport zu achten und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
  • dem persönlichen Empfinden der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsenen, angemessene Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu bieten.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • Das Recht des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt- sei sie physischer, psychischer und sexualisierter Art- auszuüben.
  • Die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westphalen zu achten, keine (rechts-) extremistischen oder demokratiefeindlichen Aussagen oder Verhaltensweisen zu tätigen und bei Auffälligkeiten anderer entschieden dagegen Haltung zu zeigen.
  • Die Würde aller Menschen zu achten und jede Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und menschenverachtenden Verhalten und Aussagen zu unterlassen sowie bei Auffälligkeiten Anderer entschieden dagegen Haltung zu zeigen.
  • Die diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung und Identität zu unterstützen.
  • Vorbild für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
  • Eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • Beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • Sollte ich zur Abgabe eines polizeilichen Führungszeugnis verpflichtet sein, diese alle drei Jahre in aktueller Version vorzulegen und mich umgehend und unaufgefordert bei den Verantwortlichen zu melden, sollte es zwischenzeitlich zu Einträgen gekommen sein.
  • Einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen auf der Leitungsebene (z.B. Vorgesetzte/Vorstand) zu informieren.
Verhaltenskodex zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

– Kinder, Jugendliche und Erwachsene –
Im Folgenden wird der Begriff Sportler*innen verwendet. Dieser bezieht ausdrücklich sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene mit ein.
1. Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte zu Sportler*innen, z.B. zur Ermunterung, Gratulation oder zum Trösten, dürfen das pädagogisch und sittlich sinnvolle sowie rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der/die Sportler*in diese nicht wünscht.
Bei körperlichen Hilfestellungen im Training erklären die Übungsleiter*innen ihr Vorgehen und holen sich die Erlaubnis der Sportler*innen ein. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.

2. Sprachgebrauch
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen verzichten auf beleidigende, abwertende, sexistische und gewalttätige Äußerungen.

3. (Soziale) Medien
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen erstellen keine Wort-, Bild- oder Videobeiträge, welche entwürdigend oder beleidigend gegenüber anderen sind (Mobbing, Pornografie, Obszönitäten, Rassismus etc.) und posten oder streamen diese nicht in den Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, TikTok etc.) und in Messenger-Diensten (WhatsApp etc.).

4. Ankunft und Verlassen der Sportstätte
Die Eltern informieren die Übungsleiter*innen, ob ihre Kinder übergeben und übernommen werden oder ob sie selbstständig kommen und weggehen.
Kinder und Jugendliche melden sich bei ihren Übungsleiter*innen nach der Ankunft an und vor dem Verlassen ab. Kinder und Jugendliche verlassen die Sportstätte nach Möglichkeit mindestens zu zweit.
Wenn Kinder nicht von ihren Eltern abgeholt werden können, geben die Eltern an, an welche andere Person das Kind übergeben werden darf (z.B. Großeltern).
Für unvorhergesehene Situationen ist es wichtig, dass die Übungsleiter*innen die Telefonnummer der Eltern zur Verfügung haben.
Die Übungsleiter*innen stellen sicher, dass die Sportstätte während des Trainings nicht von unbefugten Dritten betreten wird.
Die Übungsleiter*innen verlassen die Sportstätte erst, nachdem alle Kinder und Jugendlichen die Sportstätte verlassen haben.

5. Umkleidekabine
Die Umkleidekabine ist ein geschützter Raum für die Sportler*innen.
In der Umkleidekabine werden Smartphones/-watches nicht genutzt. Das Aufnehmen, Uploaden oder Streamen von Fotos und Videos ist strengstens untersagt.

Kinder < 6 Jahre
Hilfe beim An- oder Ausziehen eines nicht eigenen Kindes sollte nur nach Zustimmung des Kindes und möglichst unter Anwesenheit eines zweiten Erwachsenen erfolgen (Vier-Augen-Prinzip).
Eltern warten nach Möglichkeit vor der Umkleidekabine.

Kinder > 6 Jahre, Jugendliche und Erwachsene
Kinder > 6 Jahre und Jugendliche ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von Übungsleiter*innen und Betreuer*innen. Erwachsene ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von gegengeschlechtlichen Übungsleiter*innen und Betreuer*innen.
Dritte Personen (Vereinsfunktionäre*innen, Zuschauer*innen etc.) betreten die Umkleidekabine nicht, außer es gibt einen triftigen sportlichen Grund.
Vor dem Betreten der Umkleidekabine wird angeklopft und auf Einlass gewartet.
Eltern warten vor der Umkleidekabine.
6. Trainingseinheiten
Alle Trainingseinheiten, die mit Kindern (< 14 Jahre) stattfinden, sollen mit zwei Personen (Übungsleiter*in, Sporthelfer*in) besetzt sein (Vier-Augen-Prinzip, Aufsichtspflicht).
Übungsleiter*innen, die ihre Gruppe nicht persönlich trainieren können, informieren den Abteilungsvorstand und die Geschäftsstelle über ihre Vertretung. Der/die Vertreter*in muss für diese Aufgabe vom Vorstand autorisiert sein.
Es kann vorkommen, dass Kinder Unterstützung beim Toilettengang benötigen.
Eltern besprechen im Vorfeld mit den Übungsleiter*innen, wie das Kind unterstützt werden muss und wer dieses tun darf.

7. Einzel-Trainingseinheiten
Einzeltrainingseinheiten werden vorher abgesprochen und angekündigt (mit dem Abteilungsvorstand und den Eltern). Sie werden nur durchgeführt, wenn eine weitere Begleitung (z.B. ein Elternteil) anwesend ist (Vier-Augen-Prinzip).

8. Fahrten zu Wettkämpfen
Bei Fahrten zu Wettkämpfen von Kindern und Jugendlichen ist es üblich, dass Eltern fahren und Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Den Übungsleiter*innen sind die Kontaktdaten aller Fahrer*innen bekannt.
Es werden eindeutige Absprachen getroffen, wo die Kinder nach der Rückfahrt abgesetzt werden dürfen.
Die fahrenden Eltern beachten, dass ihr eigenes Kind nicht vor den anderen Kindern abgesetzt wird.

9. Fahrten mit Übernachtungen
Fahrten mit Übernachtungen, z.B. Freizeiten, Trainingslager oder mehrtägige Fahrten, werden grundsätzlich von mindestens einer männlichen und weiblichen Person begleitet.
Kinder/Jugendliche und Betreuer*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern. Kann dieses nicht gewährleistet werden, übernachten immer mindestens zwei gleichgeschlechtliche Betreuer*innen mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer.
Betreuer*innen klopfen vor dem Betreten der Zimmer an. Sie vermeiden Situationen, in denen sie allein mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, bleiben die Türen geöffnet.

10. Verdachtsfall
Bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt wird sofort eine der vom Vorstand benannten Vertrauenspersonen angesprochen.

11. Gewalt jeglicher Art
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen wenden gegenüber anderen keine Art von Gewalt an, weder sexueller, physischer (Ausnahme sportartspezifischer Kontext, z.B. Kampfsport), psychischer noch verbaler Natur.

Notfallnummern und kommunale Beratungsstellen
  • Rhein Sieg Kreis, Frau Carola Wittmann 02241 133050
  • Nummer gegen Kummer e.V. – Tel.: 116111 (Kinder und Jugendliche) und 0800 1110550 (Eltern)
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530, (Zartbitter eV Köln)
  • WEISSER RING e. V. Landesbüro NRW/Rheinland, Rhein-Sieg, Telefon: 02421/16622,
  • Website: rhein-sieg-nrw-rheinland.weisser-ring.de , E-Mail: rhein-sieg@mail.weisser-ring.de
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