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Ältestenrat

Gemäß unserer Vereinssatzung obliegen dem Ältestenrat folgende Aufgaben:

  • Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese durch Beschluss des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstandes dem Ältestenrat übertragen werden,
  • Schlichtung von Unstimmigkeiten, bei denen der Ältestenrat von einer der Parteien angerufen wird,
  • Mitwirkung bei Ausschluss aus dem Verein gemäß §7 Abs.6 der Satzung,
  • Erledigung von Angelegenheiten, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des geschäftsführenden bzw. erweiterten Vorstandes auf den Ältestenrat  übertragen werden.

Der Ältestenrat wird von der Mitgliederversammlung alle 2 Jahre gewählt.

Ältestenrat

VORSITZENDER

Peter John von Freyend
 

Claus Elbert
 

Bruno Homscheid
 

Elisabeth Schmitz

Karl-Heinz Piel