Ältestenrat
Gemäß unserer Vereinssatzung obliegen dem Ältestenrat folgende Aufgaben:
- Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese durch Beschluss des geschäftsführenden oder erweiterten Vorstandes dem Ältestenrat übertragen werden,
- Schlichtung von Unstimmigkeiten, bei denen der Ältestenrat von einer der Parteien angerufen wird,
- Mitwirkung bei Ausschluss aus dem Verein gemäß §7 Abs.6 der Satzung,
- Erledigung von Angelegenheiten, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des geschäftsführenden bzw. erweiterten Vorstandes auf den Ältestenrat übertragen werden.
Der Ältestenrat wird von der Mitgliederversammlung alle 2 Jahre gewählt.
Ältestenrat
VORSITZENDER
Peter John von Freyend
Claus Elbert
Bruno Homscheid
Elisabeth Schmitz
Karl-Heinz Piel