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Aktuelle Coronaregeln

08.01.2022

Derzeit gilt die am 30.12.2021 erlassene CoronaSchVO. Diese besagt, dass trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen die gemeinsame Sportausübung weiterhin grundsätzlich möglich ist.

 

Im Freien: 2G, in der Halle 2Gplus

 

besondere Regelungen:

im Freien: Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten automatisch als 2G, übergangsweise bis zum 16.1.2022 gilt dies auch für 16/ 17-jährige Schüler

in der Halle: gefordert ist von allen eine Bescheinigung über negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) bzw. PCR-Test (maximal 48 Stunden); DIES GILT AUCH FÜR GEBOOSTERTE (bis auf weiteres)

in den Ferien gilt dies auch für Kinder; ab dem 12.1. unterliegen Kinder in der Schule der Testpflicht und benötigen daher keine erneute Bescheinigung

 

Ab dem 13.1.2022 gilt dann die neue Regelung. Ab dann brauchen - im Unterschied zu der oben genannten Regelung ab dem 31.12. - Geboosterte keinen Test mehr vorlegen. Alles andere bleibt gleich.

Einzelheiten zu den recht komplizierten Regeln kann man auf der Website der Landesregierung nachlesen.