Förderverein
SFA-Sportstättenförderung (SFA S) e.V.
Wenn Sie die Arbeit unseres Vereins unterstützen wollen und damit das hohe ehrenamtliche Engagement der zahllosen Aktiven ehren möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft, aber auch jede Form der finanziellen Unterstützung - als gemeinnütziger Verein sind Spenden an uns abzugsfähig.
Eine weitere Möglichkeit ist die Mitgliedschaft im Förderverein. Alles weitere erfahren Sie auf dieser Seite.
ist die ideelle und finanzielle Förderung durch:
- Bau, Aus und Umbau moderner Freizeit- und Wettbewerbssportstätten
- Erhaltung bestehender Sportstätten
- Beschaffung und Erhaltung von Geräten, die zur Sportstätte gehören
Dieses zielt auf alle Sportstätten in Aegidienberg und den Sportplatz Rottbitze
Was hat der Verein bisher gefördert:
- 100.000 € zum Neubau des Sportplatzes im Jahr 2010
- 80.000 € zur Gestaltung des Umfeldes des Sportplatzes
- 1.000 € für eine Sportheim Überdachung
- 1.000 € für eine Verbesserung der Hochsprunganlage
- 36.000 € neue Geräte für die 2- fach Halle in Aegidienberg
Was steht in nächster Zeit ggf. an:
- Ausbesserung des Kunstrasens (z.B.: Elfmeter Punkte)
- Beschaffung und Erhaltung von Geräten
Wie kann ich als künftiges SFA- Mitglied helfen:
- Mitglied im SFAS werden
- für lediglich 10 € Erwachsene und 5 € Jugendliche im Jahr
- mehr geht immer!
- Spenden; der Verein ist gemeinnützig und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen
Bitte werdet auch Mitglied des SFA- Fördervereins !
- Spenden für die Sporthalle
-
Die Sportfreunde Aegidienberg danken den folgenden Sponsoren für Spenden für unsere neue Sporthalle:
Volksbank Köln Bonn eG mit Spar- und Darlehenskasse Aegidienberg
15.000€Stadtsparkasse Bad Honnef mit Sparkassenstiftung
15.000€Bad Honnef AG
5.000€Bürgerblock Bad Honnef
750€Lions Club Rhein Wied Neuwied
500€Marathon e.V.
1.000€Edeka Klein Himberg - Flaschenpfand Aktion
John v. Freyend Stiftung
5.000€Claudia Stockhausen
Rolf Linnig
Ferdinand Kirschbaum
1.000€Gerhard Helmut Tentler
1.000€Ernst Udo Stockhausen
Peter Koch
1.000€Johannes Wilhelm und Christiane Buchholz
Monika Schmitz
Marco Strathausen
25€Edgar und Hildegard Ackermann
Ina Schröder
Michael Krüschet
1.000€Ernst Manfred und Brigitte Knust
Heinz und Inge Blessgen
Mathilde Lenzen
Inge Eichhorn
Manfred und Renate Berger
Helene Thomas
Karin Redecker
Brigitta Leitner
Annette Eichendorf
Angela & Theodor Elbers
Richard und Edelgard Eßer
Armin Hein
Lieselotte Klein
Förderverein Theodor-Weinz Schule (Sponsorenlauf)
7.500€Bürgerstiftung Bad Honnef
2.000€EDEKA Klein, Himberg / Lions Club Rhein-Wied
1.000€Projektwebsite:
halle.sf-aegidienberg.de - Spenden für den Sportplatz
-
Für die Erneuerung unserer Sportanlage danken die Sportfreunde Aegidienberg folgenden Sponsoren:
Aegidius Grill
Alte Herren
Anders, Eckhardt
Autohaus Klinkenberg
Baaden, Anne + Andreas
Bad Honnef AG
Bastian, Edda
Baumschule Piel
Berg GmbH
Berger, Aenni + Willi
Bertleff, Melitta
Bell, Fritz Peter
Benske, Frank
Binot, Martin
Braun GmbH
Brensing, Uwe
Brillenstube Adelt, Jörg
Buchholz, Christiane
Budek, Gerhard + Renate
Buhr, Monika+ Ulrich
Bürgermeisterin Wally Feiden
Burs, Dirk
Burs, Renate
Carlos
Castella GmbH
C-Jugend, Jahrgang 1995-96
Chinalokal Lotus, Huang
Clemens, Dr. Werner Adolf
Denninger, Doris + Wolfgang
Diehl, Fam
Döhl, Claus
Döring - Uwe, Monika, Marc, Tim
Dormagen, Klemens
Dr. Bade und Dr. de Boer
Dreigestirn 2008
Drüg, Heinz Uwe
Dunker, Christine
Dunker, Emma
Dunker, Jens
Dunker, Moritz
Edeka Kälber, Heinz
Edeka Klein
Efferoth, Peter
Ehemalige C-Jgd.
Eichen, Wilhelm
Elbert, Claus+Brigitte
Eßer, Richard + Edi + Paulina
Forst, Uwe + Viera
Frost, Hans-Peter
Fröhlke, Andrea
Fröhlke, Tim
Füllenbach-Kleffmann, Anke + Burkhard
Füllner, Christian
Füllner, Michael
Gartengestaltung Leven
Gem. Praxis Fuchs/Clements
Geutebrück, Katharina
Giese, Kerstin
Grunwald, Uwe
Hantschel, Willi
Heil, Robert
Hegenbarth, Ray + Ben
Henn, Britta + Leon, Luis
Hennerkes, Claudia
Ingenieurbüro Nickel GmbH
Intersport Axel Schmidt
Jesse, Jörg
Jessen, Dietmar + Beate
John v. Freyend, Miriam+Michael
Kappels, Klaus
Katzenberger, Klaus
Koch, Norbert
Koine, Reinhard Richard
Koopmann-Feige, Fam.
Kranken + Senioren Pflegedienst Siebigteroth
Krüger GmbH
Kühn Dental Keramik GmbH
Leonardy, Uwe + Ursula
Lewin, Hans
Liebetrau, Heide + Christian
Limbach, Marlene + Rolf
Linnig, Rolf + Doris
Linos-Hilfen.de
Martha-Imbiss-Restaurant
Mauer, Maria
Meid, Ellen + Hans + Hubert
Meister/Elbert, Ottilie
Mengis, Manfred u. Beate
Mertes, Ulrich,Monika
Meßmann, Winfried
Meyer, Christian
Müller, Joachim
Nattermann, Joachim - Kalenborn
Nitschke, Thomas
Oelpenich, Thomas
Omari Aegidiusapotheke
OnlySkin - Steidtmann, Olga
Orth, Jürgen
Peschmann, Marco + Andre + Margitta + Helmut
Petersen, Olaf
Piel, Bettina + Wenzel
Piel, Ferdinand GmbH
Piel, Juliane
Piel, Karl-Heinz
Piel, Marlies + Willi
Piel, Michael
Pinney, Willi
Piszter, Hannelore
Poppe, Dirk + Sabine
PTS GmbH Torsysteme
Quirrenbach, Mario + Otto
Rau, Manfred
Reichert, Dr. Günter
Reichert-Flögel, Dr. Ute
Rempel, Anne
Richter, Ursula + Harald
Rittermeier, Fam.
Sanitär Christoph und Helmut Schneider
Schäfer, Andrea + Joachim
Schelkle, Franz
Schemel, Jürgen,Ricki,Sabrina,Nadine
Schlösser, Achim
Schmickler, Manfred + Katrin
Schmitz, Wilfried
Schmtiz, Wilfried + Elisabeth
Schneider, Peter
Schramm, Roland
Schulte, Lisel
Grunwaldt, Sönke
Siegmund, Kai
Sonnenschein, Carl
Spadaka Aegidienberg
Spindler, Dr. Reinhart
Sportverband Bad Honnef eV
Sprachtherapie B. Reichmann
Staab, H. Benno
Staab, Irmgard
Stadtsparkasse - Sparkassenstiftung
Stadtsparkasse - Zweckertrag
Stegger, Dr. Manfred + Annette
Strathausen, Marco
Stockhausen, Udo
Sunpoint
Team Sport Metzler
Tentler, Ute
Thellmann, Fam.
Trude, Dr. Ulrich
Ulbig, Bernhard
Ulmen, Krista
Villalba-Weinberg
von Moeller, Peter
W.Tentler GmbH
Watzke, Juliane
Watzke, Wolfgang
Wehrens, Anni
Wiecorek, Stefanie
Wintersberg, Gertrud
Wintersberg, Udo - Bestattungshaus
Witt, Josef + Annemarie
Witt, Josef + Sandra + Tim
Witt, Metzgerei
Wohlang, Hans-Jürgen
Wolf, Hans-Joachim
Wolf, Gaby
Zielbauer, Marion + Andreas + Madeleine
Zilz, Günther + Barbara
+Anonyme Spender
Volksbank Bonn Rhein-Sieg e.G.
IBAN DE 08380601865409999010
Satzung des Vereins
Sportfreunde Aegidienberg Sportstättenförderung e.V.
(SFA‐ Sportstättenförderung)
(SFAS)
§ 1
Name, Sitz, steuerlich Bestimmungen
Der Verein „Sportfreunde Aegidienberg Sportstättenförderung e.V. (SFA-
Sportstättenförderung), (SFAS) “ mit Sitz in Bad Honnef – Aegidienberg verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die allgemeine Förderung des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Förderung durch:
- Bau, Aus und Umbau moderner Freizeit- und Wettbewerbssportstätten,
- Erhaltung bestehender Sportstätten,- Beschaffung und Erhaltung von Geräten, die zur Sportstätte gehören.
§2
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
§ 3
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft „Sportfreunde Aegidienberg e. V.“ zu, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 6
Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch die Beschaffung von Mitteln durch
Beiträge, Spenden sowie durch sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen, die der
Werbung für den geförderten Zweck dienen.
§ 7
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person sowie juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts werden.
(2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der
Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 8
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung
(juristische Person) des Mitglieds, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem
Verein.
(2) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise
gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen hat.
Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Mitglied Gelegenheit zur
Äußerung zu geben.
Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu
geben.
(4) Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge erheblich im
Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden,
wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die
Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.
§9
Beiträge und Spenden
(1) Von den Mitgliedern werden Förderbeiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages
bestimmen die Mitglieder selbst. Der Mindestbeitrag beträgt
5,00 € für Jugendliche und 10,00 € für Erwachsene jährlich. Beiträge sind
keine Spenden.
(2) Spenden sind ideelle und finanzielle Förderungen, die entsprechend dem
Zweck des § 2 Abs.1 zu verwenden sind.
§ 10
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§11
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem/ der Vorsitzenden, dem/ der stellvertretenden
Vorsitzenden und den Beisitzern. Die Aufgaben des Finanzwartes/ Kassierers und des
Geschäftsführers/ Schriftführers sind auf die Mitglieder des Vorstandes zu verteilen.
(2) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in.
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der
verbleibende Vorstand berechtigt, für den Rest der Amtszeit ein Ersatzmitglied für
die/den Ausgeschiedenen zu wählen.
Wählbar sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene
Vorstandsämter können nur vorübergehend in einer Person vereinigt werden.
(4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben,
soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan
zugewiesen sind.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- Die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Die
Mitgliederversammlung wird durch den/die Vorsitzende/n oder seine/n
Stellvertreter/in geleitet.
(5) Der Vorstand haftet für die ihm übertragenen Obliegenheiten nur bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzung.
§12
Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem
Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für
folgende Angelegenheiten:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes,
b) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages,
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer,
d) Änderung der Satzung,
e) Auflösung des Vereins,
f) Ausschluss eines Vereinsmitgliedes.
(2) a) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im zweiten Halbjahr alle zwei
Jahre statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
- der Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gründen beschließt,
- wenn ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe die
Einberufung vom Vorstand verlangt.
b) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem/seiner
Stellvertreter/in unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen durch
Presse und/oder E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor Beginn der
Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen.
Danach und in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge auf Ergänzung der
Tagesordnung können nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit
2/3 Mehrheit zugelassen werden.
c) Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden, bei dessen/deren
Verhinderung von dem/der Stellvertreter/in geleitet. Für die Dauer der
Durchführung von Vorstandswahlen wählt die Mitgliederversammlung einen
Versammlungsleiter.
Das Protokoll führt der/die Schriftführer/in.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Einem Antrag auf
geheime Wahl muss entsprochen werden, wenn die Hälfte der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen, für die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins
eine solche von 3/4 erforderlich.
Das Versammlungsprotokoll ist von dem Versammlungsleiter und dem
Protokollführer zu unterzeichnen.
§13
Geschäftsjahr, Kassenprüfer
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer
von 2 Jahren zu wählen.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren
ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie
mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres
festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom
Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung
über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
§ 14
Haftung des Vereins
(1) Der Verein haftet nicht für verursachte und erlittene Schäden oder Verluste, die
Mitglieder bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Geräten des Vereins
oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht
durch Versicherungen gedeckt sind.
(2) § 276 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
(3) Die Haftung des Vereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.
§ 15
Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden,
soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.
(2) Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen
Stimmen erforderlich.
§ 16
Inkrafttreten
Die Satzung wurde von den unterzeichneten Gründungsmitgliedern am 16.12.2003 in
vorstehender Form beschlossen.
Sie tritt mit Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht in Kraft.
Änderungen
(1) Mitgliederversammlung vom 18.04.2007
betreffend §§ 1, 2, 5
(2) Mitgliederversammlung vom 29.06.2011
betreffend §§ 2, 5, 7
(3) Mitgliederversammlung vom 04.12.2019
betreffend § 8
(4) Mitgliederversammlung vom 21.09.2022
betreffend steuerliche Bestimmungen und
Ergänzung § 1 Satzungszweck (Geräte)
(5) Mitgliederversammlung vom 06.11.2024
Betreffend § 9 (1) Beitragserhöhung
VORSITZENDER
Claus Elbert Telefon: 0222480193
Stellvertretender Vorsitzender
Finanzen/ Kasse
Dr. Gisela Löbel
Beisitzerin Gymnastik
Ute Lorenz
Beisitzer Fußball
Thomas Krewinkel
